FAQ

FAQ

… und unsere ersten Antworten darauf:

  • Welche Voraussetzungen sollten Referendarinnen und Referendare mitbringen?

    Sie sollten Freude am Umgang mit jungen Menschen haben. Selbst zu lernen, sich zu professionalisieren und Lernprozesse bei anderen anzuregen, sollten zentrale Motive sein, um das Referendariat zu beginnen.

  • Was müssen Referendarinnen und Referendare über das Referendariat wissen?

    Sie müssen wissen, dass sie Lernende und Lehrende zugleich sind. Dieser doppelte Blick auf die eigene Ausbildungszeit ist herausfordernd. Die "perfekte Stunde" ist nicht das Ziel von Ausbildung. Für die Planung, Durchführung und Reflexion von Unterricht und die Wahrnehmung aller anderen Aufgaben des Berufs muss aber eine fachliche und pädagogische Expertise ausgebildet werden.

  • Was überrascht Referendarinnen und Referendare häufig?

    Der Lehrberuf ist hochkomplex. Der Grad der Komplexität ist von außen und aus der Erinnerung an die eigene Schulzeit nicht ohne weiteres erkennbar. Drei „überraschende“ Aspekte können exemplarisch genannt werden: Der hohe Zeitaufwand für die Vor- und Nachbereitung von Unterricht; die eigenen Vorstellungen der Schülerinnen und Schüler, mit denen man konfrontiert wird; die Erkenntnis, dass Ferienzeiten nicht gleichzusetzen sind mit Urlaubszeiten.

  • Welche Ausbildungselemente umfasst das Referendariat?

    An Ihrer Ausbildungsschule unterrichten Sie durchschnittlich 10 Wochenstunden. Diese teilen sich auf in „Unterricht in eigener Verantwortung“, für den Sie voll verantwortlich sind, und „Betreuten Unterricht“. Durch Unterrichtsbesuche und kollegiale Hospitationen erhalten Sie Rückmeldungen und lernen, Ihren eigenen sowie fremden Unterricht kriterienorientiert zu reflektieren. Im Laufe der ersten 14 Monate entscheiden Sie sich für ein praxisrelevantes Thema in einem der drei Fächer, über das Sie eine 15-seitige Schriftliche Arbeit schreiben. Dazu kommen die Seminarveranstaltungen am Studienseminar.

  • Welchen Zeitrahmen nehmen die Veranstaltungen des Studienseminars pro Woche ein?

    Neben dem Unterricht und anderen schulischen Aktivitäten besuchen Sie Fachseminare in beiden Sachfächern (i.d.R. zweiwöchentlich, insgesamt 6 Stunden/Monat) sowie das pädagogische Seminar (i.d.R. wöchentlich, insgesamt 8 Stunden/Monat). Diese Veranstaltungen finden zumeist nachmittags statt. Am Studienseminar Salzgitter gibt es keinen „Seminar-Vormittag“, d.h. Sie können an allen fünf Tagen in der Woche Unterricht einplanen.

  • Worauf wird bei Beratungsbesuchen geachtet?

    Im Rahmen der Beratungsbesuche erhalten die Referendarinnen und Referendare die Möglichkeit, durch ihre Fachleitungen Feedback zu ihren Unterrichtsplanungen und -durchführungen zu bekommen. Im Sinne eines individualisierten Professionalisierungs- prozesses sind die Schwerpunkte der Beratung  an die jeweilige Ausbildungssituation angepasst.


  • Wie organisiert man Unterrichtsbesuche und in welchen Abständen?

    Besuche werden in Absprache mit Ihren Fachleitungen terminiert. Es empfiehlt sich, die Besuche so zu legen, dass sie gleichmäßig über das Schuljahr verteilt sind.

  • Wie sind die Seminarsitzungen gestaltet?

    Das obliegt der Fachleitung und der Seminargruppe. Die Sitzungen umfassen theoretische Grundlagen ebenso wie praktische Planungen. Reflexive Phasen sind ebenso gegeben wie Input-Phasen. Beteiligt sind in den Sachfach- und pädagogischen Seminaren alle Referendarinnen und Referendare der jeweiligen Ausbilderin oder des jeweiligen Ausbilders. In der Regel orientieren sich Seminarsitzungen an der konkreten Unterrichtspraxis. Aktuelle Anliegen aus der eigenen Unterrichtspraxis sind ein Schwerpunkt der Seminararbeit.


  • Wie kann ich mich bestmöglich im Referendariat organisieren?

    Führen Sie einen Terminkalender. Behalten Sie dabei bewusst beide Systeme ‚Schule‘ und ‚Seminar‘ im Auge und versuchen Sie, sich durch zuverlässige Kommunikation gut zu organisieren.


  • Wie läuft die mündliche Prüfung ab?

    Diese Prüfung gliedert sich in drei gleichwertige Teile und dauert 60 Minuten. Jedes Ausbildungsfach (die beiden Sachfächer und Pädagogik) wird 20 Minuten geprüft. Ein Thema und zentrale Literatur dazu werden vorher pro Fach abgesprochen. Ein kurzer Textimpuls zu diesem Thema dient als Einstieg in das Prüfungsgespräch, welches im Verlauf weitere Themen aufgreift. Im Unterschied zur Universität wird hier eine durchgängige Theorie-Praxis-Verknüpfung angestrebt.


  • Was passiert, wenn man das Examen nicht bestanden hat? Kann das Staatsexamen wiederholt werden?

    Das Staatsexamen kann einmalig wiederholt werden.

  • Wie lange dauert das Referendariat?

    Das Referendariat dauert 18 Monate. Einstellungstermine in Niedersachsen richten sich nach Schuljahresbeginn bzw. nach dem Halbjahreswechsel.


  • Stimmt es, dass sich der Job einer Vertretungslehrkraft positiv auf das Referendariat und die anschließende Einstellung der angehenden Lehrkraft auswirkt?

    Nein.

  • Wie bewerbe ich mich für das Referendariat?

    In Niedersachsen bewerben Sie sich über das Zula-Online-Portal des Landes.



  • Wovon ist es abhängig, bei welchem Studienseminar man einen Platz erhält?

    Das hängt davon ab, welche Studienseminare Ihre Fächerkombination zur Ausbildung anbieten und welche Kapazitäten in Ihren Fächern zum Einstellungszeitpunkt frei sind.

  • Kann man an der Schule, an der man sein Abitur gemacht hat, sein Referendariat starten?

    Das ist grundsätzlich möglich und es mag Gründe geben, die für die Wahl der eigenen Schule als Ausbildungsort sprechen. Der Rollenwechsel wird jedoch an einer neuen Schule ungleich leichter. Und natürlich ist das Referendariat auch eine ausgezeichnete Zeit, um neue Erfahrungen (an anderen Orten, in anderen Systemen, mit neuen Menschen...) zu machen.

  • Kann man sich eine Schule für das Referendariat wünschen?

    Wenn Sie sich beim Land Niedersachsen für das Referendariat bewerben, können Sie Wünsche für den Seminarstandort angeben. Über die Zuweisung zu einer Ausbildungsschule entscheidet die Seminarleitung in Absprache mit der jeweiligen Schulleitung und der Behörde. Wenn es besondere persönliche Gründe für einen bestimmten Schulstandort gibt, sprechen Sie die Seminarleitung nach Ihrer Zuweisung an den Seminarstandort direkt an.


  • Kann man einen Platz am zugewiesenen Studienseminar absagen und hat dann noch eine Chance auf einen Referendariatsplatz an einem anderen Seminarstandort?

    Wenn Sie nach Ihrer Bewerbung zugelassen und einem Seminar zuwiesen sind, können Sie einen begründeten Umsetzungsantrag stellen. Die Behörde entscheidet, ob diesem stattgegeben wird. Sollte der Platz von Ihnen nicht angenommen werden, so besteht die Möglichkeit, sich zu einem späteren Zeitpunkt erneut zu bewerben.

  • Können Schulleitungen die Verteilung von Referendarinnen und Referendaren beeinflussen?

    Die Seminarleitungen weisen in Absprache mit der Behörde und den Schulleitungen die Referendarinnen und Referendare den einzelnen Schulen zu. Die drei Institutionen stehen deshalb im ständigen Kontakt.

  • Ist es möglich, das Referendariat in Niedersachsen zu machen und anschließend in einem anderen Bundesland als Lehrkraft tätig zu sein?

    Das ist möglich. Durch die Kultusministerkonferenz (KMK) ist geregelt, dass alle Bundesländer die Abschlüsse der anderen Bundesländer anerkennen. Selbst Bayern. 😜

  • Wie stehen die Chancen, an der Ausbildungsschule übernommen zu werden?

    Neue Lehrkräfte werden jeder Schule über Stellen mit bestimmten Fächerkombinationen zugewiesen. Es hängt also davon ab, ob Ihrer Ausbildungsschule zum Zeitpunkt Ihres Examens eine Stelle mit Ihrer Fachkombination zugewiesen wird. Wenn das der Fall ist, können Sie sich, wie alle anderen Lehrkräfte mit dieser Fachkombination, auf diese Stelle bewerben.

  • Wie wird die Arbeitszeit während des Referendariats berechnet?

    Die Arbeitszeit für Lehrkräfte wird über das jeweilige Deputat an Unterrichtsstunden definiert. Eine detailliertere Arbeitszeiterfassung für Lehrkräfte gibt es in Niedersachsen nicht. Das gilt auch für Referendarinnen und Referendare. Für sie sind die Unterrichtsverpflichtung und der Umfang der Ausbildungsveranstaltungen im Studienseminar definiert.

  • Werden Fahrtkosten erstattet?

    Für die Wegstrecken, die Sie zu und von Seminarveranstaltungen zurücklegen, erhalten Sie eine Vergütung. Wege von Ihrem Wohnort zur Schule und zurück können bei der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden.

  • Was verdient man als Referendarin bzw. als Referendar?

    Die Anwärterbezüge für ein Referendariat für das Lehramt an Gymnasien betragen momentan (Stand Juni 2024) ca. 1500,- €. Hinzu kommen – je nach Familienstand – noch Familienzuschläge.

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